Kursangebot

Hier findest alle Kursangebote.


Krankenkassen

 

Die meis­ten Kran­ken­kas­sen be­zah­len ei­nen An­teil an die Kurs­kos­ten, wenn eine ent­spre­chen­de Zu­satz­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen wur­de.

 

Bezahlt meine Krankenkasse?

Bitte in­for­mie­re dich di­rekt bei Ih­rer Kran­ken­kas­se, ob deineZu­satz­ver­si­che­rung für ge­sund­heits­för­dern­de Be­we­gungs­kur­se Bei­trä­ge ent­rich­tet. Da die Be­stim­mun­gen unterschiedlich sind und sich immer wieder ändern, kann ich keine verbindlichen Auskünfte geben.

 

Wie gebe ich der Krankenkasse die Kurskosten  ein?

Bei man­chen Kran­ken­kas­sen reicht schon die Einreichung der Quittung/Rechnungskopie. Nach Be­zah­lung der Kurs­kos­ten und Beendung des Kurses händige ich dir eine Be­stä­ti­gung für die Kran­ken­kas­se aus, wel­che du zu­sam­men mit der Quittung an die Kran­ken­kas­se (Zu­satz­ver­si­che­rung) schickst.

 

Qualitätsicherung/Weiterbildungspflicht

Als Ak­tiv­mit­glied des Be­rufs­ver­ban­des für Ge­sund­heit und Be­we­gung (BGB Schweiz) ver­fü­ge ich über eine fun­dier­te Aus­bil­dung und besuche regelmässig Weiterbilungskurse. Die Er­fül­lung der Wei­ter­bil­dungs­pflicht wird vom Be­rufs­ver­band für Bewegung und Gesundheit BGB Schweiz über­prüft.

 



Leitbild/Verhaltenskodex

 

Ich....

  • bilde mich stets weiter und halte mich auf dem neusten Stand
  • stelle das Wohl und die individuellen Bedürfnisse der Kundin/der Eltern an erste Stelle
  • respektiere Wünsche, Erwartungen und auch Ängste
  • unterrichte nach ethischen und moralischen Grundsätzen
  • pflege einen respektvollen Umgang mit Menschen jeden Alters und jeder Konfession
  • motiviere zur Selbstbestimmung und fördere das Selbstbewusstsein