Für einen geordneten Kursablauf sind ein paar Regeln nötig.
Schnupperkurse können jederzeit nach Voranmeldung besucht werden.
Krankenkassen
Die meisten Krankenkassen bezahlen einen Anteil an die Kurskosten, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung
abgeschlossen wurde.
Bezahlt meine Krankenkasse?
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob ihre Zusatzversicherung für gesundheitsfördernde Bewegungskurse Beiträge entrichtet. Da die Bestimmungen unterschiedlich sind und sich immer wieder ändern, kann ich keine verbindlichen Auskünfte geben.
Wie gebe ich der Krankenkasse die Kurskosten ein?
Bei manchen Krankenkassen reicht schon die Einreichung der Quittung/Rechnungskopie. Nach Bezahlung der Kurskosten und Beendung des Kurses erhalten Sie von mir eine Bestätigung für die Krankenkasse, welche Sie zusammen mit der Quittung an Ihre Krankenkasse (Zusatzversicherung) schicken.
Qualitätsicherung/Weiterbildungspflicht
Als Aktivmitglied des Berufsverbandes für Gesundheit und Bewegung (BGB Schweiz) verfüge ich über eine fundierte Ausbildung und besuche regelmässig Weiterbilungskurse. Die Erfüllung der Weiterbildungspflicht wird vom Berufsverband für Bewegung und Gesundheit BGB Schweiz überprüft.
Leitbild/Verhaltenskodex
Ich....